Das Maklermandat

Vollmacht zur Offerteinholung


Falls Sie schon einen Berater haben, welchen Sie zuerst prüfen wollen mit unserer Hilfe, ohne gleich die Verträge auf uns umteilen zu wollen, gibt es das Vollmacht-Formular. Mit diesem Formular berechtigen Sie uns Offerten einzuholen bei den betreffenden Gesellschaften, ohne dass die Verträge auf uns umgeteilt werden.